Zerfall in nationale Patente
Nach der Patenterteilung zerfällt das europäische Patent in die nationalen Patente, deren Voraussetzungen erfüllt wurden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das Londonder Abkommen. Die Länder des Londoner Abkommens verzichten insbesondere auf Übersetzungen der Patentanmeldung in ihre Landessprachen. Es entfallen damit erhebliche Übersetzungskosten. Für diese Länder muss für eine Validierung nur die jeweiligen Gebühren gezahlt werden und ein Inlandsvertreter benannt werden.
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