§102 Rechtsbeschwerdefrist, Begründung der Rechtsbeschwerde, Vertretung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Eine Rechtsbeschwerde kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Rechtsbeschwerde muss begründet werden. Es besteht eine Frist von einem weiteren Monat für die Begründung. Auf Antrag kann die Frist von dem Vorsitzenden verlängert werden. Die Begründung muss enthalten: Eine Erklärung darüber, inwieweit der Beschluss angefochten wird und was beantragt wird. Außerdem ist die verletzte Rechtsnorm zu benennen. Die Beteiligten müssen sich durch beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte vertreten lassen. Auf Antrag eines Beteiligten kann ein Patentanwalt das Wort ergreifen.
§102 Patentgesetz »
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