§122 Beschwerdeverfahren
Das Beschwerdeverfahren ist im Patentgesetz nur teilweise geregelt. Die Lücken sind durch Anwendung des Gerichtsverfassungsgerichts und der Zivilprozessordnung aufzufüllen. Außer die Besonderheiten des patentrechtlichen Beschwerdeverfahrens schließen dies aus.
§122 PatG »
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