§15 Ausstellungspriorität
Ein Anmelder kann eine Ausstellungspriorität in Anspruch nehmen, falls er sein Design auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale Ausstellungen präsentiert oder wenn er auf einer sonstigen inländischen oder ausländischen Ausstellung sein Design zur Schau stellt. Die Anmeldung des Designs muss innerhalb der darauffolgenden sechs Monate erfolgen.
§15 Designgesetz
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