§ 17 Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter
Wurde eine Marke gegen den Willen des Inhabers der Marke von dessen Agenten oder Vertreter angemeldet oder eingetragen, kann der Inhaber die Übertragung verlangen. Der Inhaber kann wahlweise die Benutzung der Marke untersagen. Handelt der Agent oder Vertreter fahrlässig oder vorsätzlich, kann der Inhaber Schadensersatz verlangen. Diese Regelungen treten nicht in Kraft, wenn Rechtfertigungsgründe für den Agenten oder Vertreter sprechen.
§§ 14 - 19 MarkenG: Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
§§ 3 - 31 MarkenG: Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
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