§18 Vernichtungsanspruch
Es besteht ein Anspruch auf Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände. Eine Ausnahme ist, dass die widerrechtliche Kennzeichnung anderweitig entfernt werden kann. Außerdem muss es zudem unverhältnismäßig sein, die mit der Marke versehenen Gegenstände zu zerstören.
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