§20 Bekanntmachung
Die Bekanntmachung des Designs erfolgt durch die Eintragung des Designs in das Register. Das Patentamt übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Erkennbarkeit des Designs. Das Designregister wird in elektronischer Form als Online-Register zur Verfügung gestellt.
§20 Designgesetz
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