§68 Weiterleitung der internationalen Anmeldung
Internationale Anmeldungen eines Designs können beim deutschen Patentamt eingereicht werden. Das deutsche Patentamt vermerkt auf der Anmeldung den Tag des Eingangs und leitet die Anmeldung an das Internationale Büro weiter. Eine Prüfung der Anmeldung durch das Patentamt erfolgt nicht.
§68 Designgesetz
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