§71 Wirkung der internationalen Eintragung
Eine internationale Eintragung hat dieselbe Schutzwirkung wie ein eingetragenes nationales Design. Hebt das Patentamt die Mitteilung über die Schutzverweigerung auf, wird die internationale Eintragung rückwirkend ab dem Tag der Eintragung rechtswirksam.
§71 Designgesetz
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