Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung
Eine Abmahnung aus einem Gebrauchsmuster stellt eine besondere Schwierigkeit dar, da es sich bei dem Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Recht handelt. Es wäre daher an dem Inhaber des Gebrauchsmusters die Rechtsbeständigkeit seines Gebrauchsmusters zu prüfen. Eine Prüfung hierzu wäre eine Recherche nach relevantem Stand der Technik. Allerdings müsste der Gebrauchsmusterinhaber dem Abgemahnten das Ergebnis der Recherche mitteilen. Das würde zu der seltsamen Situation für den Gebrauchsmusterinhaber führen, dass er dem Abgemahnten Material zur Bekämpfung des eigenen Gebrauchsmusters liefern müsste, aus dem dieser gerade abgemahnt wurde.
Aus diesem Grund ist es eventuell sinnvoll, keine Recherche durchzuführen. Allerdings sollte in diesem Fall sicher davon auszugehen sein, dass es sich bei dem Gebrauchsmuster um eine valide Technologie handelt. Mit einem Gebrauchsmuster, das „schwach auf der Brust“ ist, sollte diese Vorgehensweise nicht gewählt werden.
Man sollte sich daher sicher sein, dass das Gebrauchsmuster auch nach einer eventuellen Recherche noch rechtsbeständig ist und dass auch nach einer Einschränkung, die sich notwendigerweise aus einer Recherche ergibt, das Produkt des Abgemahnten immer noch das Gebrauchsmuster verletzt.
Reaktion auf eine Abmahnung aus einem Gebrauchsmuster
Eine typische Reaktion auf eine Abmahnung aus einem Gebrauchsmuster ist es, dass nach Stand der Technik recherchiert wird, um das Gebrauchsmuster zu Fall zu bringen. Es sollte dabei berücksichtigt werden, dass es nicht nur darum geht, einen Stand der Technik zu finden, der den aktuellen Schutzbereich des Gebrauchsmusters in Frage stellt. Vielmehr werden Dokumente des Stands der Technik gesucht, die es dem Inhaber des Gebrauchsmusters klar machen, dass auch eine Einschränkung der Schutzansprüche des Gebrauchsmusters nicht mehr dazu führen können, dass der Abgemahnte mit seinem Produkt noch das Gebrauchsmuster verletzt.
Hilft das Patentamt?
Auf Antrag erstellt das deutsche Patentamt eine Recherche zu einem Gebrauchsmuster. Der Antrag kann auch von einem Abgemahnten gestellt werden. Die Recherche des Patentamts ist auch sehr fundiert. Allerdings dauert es mehrere Monate, bis sie vorliegt. Typischerweise hat man bei einer Abmahnung nur wenige Wochen, um auf die Abmahnung zu reagieren. Sollten sich die Auseinandersetzungen jedoch weiter hinauszögern, kann eine amtliche Recherche ein sehr wichtiges Hilfsmittel im Kampf gegen ein Gebrauchsmuster darstellen. Es ist daher empfehlenswert, bei Erhalt einer Abmahnung eine amtliche Recherche zu starten.
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