Verfahren vor dem Anmeldeamt
Das Anmeldeamt prüft zunächst, ob die Internationale Patentanmeldung die Formvorschriften zur Anerkennung eines Anmeldetags erfüllt. Eine Internationale Anmeldung ist beim deutschen Patentamt als Anmeldeamt in deutscher Sprache einzureichen. Die Anmeldung umfasst folgende Bestandteile: Antrag, Beschreibung, Patentansprüche, Zusammenfassung und ggf. Zeichnungen.
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PCT
Antrag
Es ist ein Antrag auf Erteilung eines Patents zu stellen. In diesem Antrag sind alle Anmelder und alle Erfinder zu benennen. Grundsätzlich sind bei Einreichung der Internationalen Anmeldung zunächst alle Länder als Bestimmungsstaaten benannt. Soll eine oder mehrere Prioritäten von früheren nationalen, regionalen oder internationalen Patentanmeldungen wahrgenommen werden, so ist dies in dem Antrag einzutragen. Hierbei ist das jeweilige Aktenzeichen und das Land anzugeben. Außerdem muss eine beglaubigte Kopie der Patentanmeldung eingereicht werden, es sei denn die erste Anmeldung ist eine deutsche Patentanmeldung. Eine Priorität kann bis zu vier Monate nach dem Anmeldetag beantragt werden. Allerdings ist zu beachten, dass sich hierdurch die Prioritätsfrist nicht verlängert. Eine Internationale Anmeldung muss innerhalb eines Jahres nach Anmeldetag der ersten Anmeldung eingereicht werden, damit die Priorität (auch noch nach 4 Monaten) in Anspruch genommen werden kann.
Beschreibung
In der Beschreibung muss als erstes die Erfindung in einem Titel kurz und prägnant bezeichnet werden. Zusätzlich ist das technische Gebiet, aus dem die Erfindung entstammt, zu benennen. Es ist außerdem der Stand der Technik zu beschreiben, im besten Fall mit konkreten Fundstellen, und welches Problem isch aus dem Stand der Technik ergibt, das bislang nicht gelöst ist. Daraus ergibt sich die Aufgabenstellung der Erfindung. Sie müssen also erläutern, welche Aufgabe Ihre Erfindung löst. Haben Sie Zeichnungen, sollten diese ausführlich erläutert werden, vorzugsweise anhand unterschiedlicher Ausführungsformen Ihrer Erfindung.
Patentansprüche
Sie müssen auch klar mitteilen, was Sie geschützt haben wollen. Hierzu sind weniger die Vorteile oder Effekte Ihrer Erfindung zu nennen, sondern vielmehr wie sich der gewünschte Effekt einstellt. Sie sollten also die konkreten Merkmale nennen, die Ihre Erfindung ausmachen. Diese kurze und prägnante Formulierung einer Erfindung in einem Satz wird als Anspruch bezeichnet.
Sie sollten außerdem den Anspruch in einer zweiteiligen Form abfassen. Zunächst ist der ausgehende, nächstliegende Stand der Technik aufzuführen, soweit er erforderlich ist, um Ihre erfindung auszuführen. Danach sollten Sie eine Formulierung "dadurch gekennzeichnet, dass" oder "gekennzeichnet durch" einfügen und daraufhin diejenigen Merkmale aufführen, die neu sind.
Sie können mehrere Ansprüche formulieren, die in forlaufenden arabischen Zahlen zu nummerieren sind. Die Ansprüche können unabhängig sein oder sich aufeinader beziegen. Allerdings sind Bezugnahmen auf die Beschreibung ("wie in der Beschreibung auf Seite 3 erläutert") oder auf die Zeichnungen ("wie in Figur 2 gezeigt") nicht erlaubt.
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung kann zwischen 50 bis 150 Wörtern umfassen. Es soll das technische Gebiet kurz umrissen werden, das relevante technische Problem und die wesentlichen Lösungsvorschläge der Erfindung erläutert werden. Es kann auf eine Zeichnung verwiesen werden, wenn hierdurch das Verständnis erleichtert wird.
Zeichnungen
Sie können Zeichnungen Ihrer Erfindung beifügen, Sie müssen es allerdings nicht notwendigerweise. Jedoch kann man dringend empfehlen, wenn Zeichnungen vorhanden sind, diese auch mit einzureichen. Immerhin ist die Sprache des Technikers die technische Zeichnungen. Sie können auch Freihandzeichnungen einreichen. Diese können Sie im Laufe des Erteilungsverfahrens durch saubere Zeichnungen ersetzen. Textpassagen sind in den Zeichnungen nicht zulässig. Allerdings sollten die Zeichnungen mit Bezugszeichen (1, 2, 3, 4, ...) versehen werden, um eine Bezugnahme in der Beschreibung zu ermöglichen.
Gebühren
Die relevanten Gebühren können dem jeweils gültigen Gebührenblatt entnommen werden:
Gebührenblatt
Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Einreichung der internationalen Anmeldung zu entrichten. Nachdem die Gebühren bezahlt wurden, leitet das deutsche Patentamt die Anmeldegebühr an das WIPO und die Recherchengebühr an das Europäische Patentamt weiter.
Wurde die Gebühr nicht oder nicht vollständig bezahlt, wird der Anmelder aufgefordert, dies innerhalb eines Monats nachzuholen. Wird auch diese Frist versäumt, gilt die internationale Anmeldung als zurückgenommen.
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