Artikel 48 Überschreitung bestimmter Fristen
Liegt eine Unterbrechung des Postdienstes oder ein unvermeidbarer Verlust oder Verzögerung bei der Postzustellung vor und wird hierdurch eine Frist überschritten, so gilt sie dennoch als eingehalten, falls die vorgeschriebenen Nachweise erbracht wurden. Jeder Staat kann gemäß seinem nationalen Recht Gründe vorsehen, weswegen eine überschrittene Frist als eingehalten angesehen wird.
Artikel 48 PCT
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