Artikel 78 Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
Eine europäische Patentanmeldung muss folgende Bestandteile aufweisen: einen Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents, eine Beschreibung der Erfindung, einen oder mehrere Patentansprüche, Zeichnungen der Erfindung und eine Zusammenfassung. Es sind für die europäische Patentanmeldung die Anmeldegebühr und die Recherchengebühr zu entrichten. Wird die Anmeldegebühr und/oder die Recherchengebühr nicht rechtzeitig entrichtet, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Artikel 79, 80, 83-85, 90 und 121
Regeln 6, 17, 31-33, 36, 38-50, 135 und 139
Geändert durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000
Mitteilung des EPA, ABl. EPA 2016, A20
Artikel 79
Artikel 80
Artikel 83
Artikel 85
Artikel 90
Artikel 121
Regel 6
Regel 17
Regel 31
Regel 33
Regel 36
Regel 38
Regel 50
Regel 135
Regel 139
Artikel 78 EPÜ
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