Beispiele für Software, die dem Patentrecht zugänglich ist
Software als solche ist nicht patentfähig. Bietet die Software jedoch eine neue und erfinderische technische Lösung für ein technisches Problem, dann ist die betreffende Software dem Patentrecht zugänglich. Das Problem und die Lösung können sich vollständig in einem Computer manifestieren. Beispielsweise ist eine Software patentfähig, die das Management der Dateien eines Computers oder dessen Bedienung optimiert.
Normale Interaktion zwischen Programm und Computer
Die Software muss einen technischen Beitrag leisten. Hierzu muss eine technische Aufgabe mit technischen Mitteln gelöst werden. Eine Software wird beim Ablaufen auf einem Computer allein durch das Ablaufen physikalische Effekte auslösen, beispielsweise werden Ströme fließen und Spannungen aufgebaut werden. Diese normale physische Interaktion zwischen der Software und dem Computer, die für jedes Programm gilt, genügt nicht um der Software einen technischen Charakter zu vermitteln.
Technischer Charakter
Der technische Charakter der Software kann innerhalb oder außerhalb des Computers liegen, auf dem die Software abläuft. Wird durch die Software eine verkürzte Zugriffszeit ermöglicht, liegt dieses Merkmal innerhalb des Computers und dieses Merkmal ist ein technisches Merkmal, da es für eine technische Aufgabe, nämlich eine optimierte Zugriffszeit, eine technische Lösung zur Verfügung stellt. Steuert die Software einen Roboterarm an, liegt die technische Aufgabe und deren Lösung außerhalb des Computers.
Beispiele für technische Merkmale
Innerhalb des Computers: eine Verkürzung des Zugriffs, ein verbesserter Empfang, eine verbesserte Codierung/Decodierung von Datensätzen, ein verbesserter Zugriff auf die Festplatte oder eine verbesserte Benutzeroberfläche. Außerhalb des Computers: Steuerung eines Roboterarms oder eine Ansteuerung einer Kreissäge, sodass nur ein geringer Verschnitt anfällt.
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