Computerprogrammprodukt
Ein Anspruch, der auf ein Computerprogrammprodukt gerichtet ist, soll dazu dienen, eine Verletzungsform leichter auszumachen. Ein Computerprogrammprodukt kann insbesondere zusätzlich zu einem Vorrichtungs- und/oder einem Verfahrensanspruch verwendet werden. Nach der Rechtsprechung T1173/97 (IBM) und T0935/97 (IBM) des EPA ist ein Computerprogrammprodukt für die europäische Patentpraxis grundsätzlich zulässig.
T1173/97 (IBM)
T0935/97 (IBM)
Ein Computerprogrammprodukt kann beispielsweise als "Computerprogrammprodukt, umfassend die Befehle, die bei der Ausführung des Programms durch einen Computer diesen veranlassen, das Verfahren nach Anspruch 4 auszuführen."
Alternativ können die einzelnen Schritte des Anspruchs 4 aufgeführt werden oder ein unabhänger Computerprogrammprodukt-Anspruch formuliert werden.
Alternativ kann das Computerprogrammprodukt spezifiert werden, etwa als Speichermedium.
Die Verwendung des Computerprogrammprodukts führt nicht automatisch zur Technizität des Anspruchs. Stattdessen muss der Computerprogrammprodukt-Anspruch neben der Tatsache, dass das Produkt auf einem (technischen) Computer abläuft einen weiteren technischen Effekt aufweisen.
Die Anspruchskategorie "Computerprogrammprodukt" kann auf unterschiedliche Gegenstände gerichtet sein. Relevant ist hierbei stets, was in der Beschreibung definiert oder beschrieben wurde.
Computerprogrammprodukt als Datenträger: Ein Computerprogrammprodukt kann beispielsweise als Datenträger verstanden, wie eine CD, ROM oder RAM.
Computerprogrammprodukt als Computer oder Computernetzwerk: In diesem Fall wird das Computerprogrammprodukt als ein Computer mit dessen Software oder ein sonstiges elektronisches Gerät (eine Steuerung oder nur ein Mikrocontroller) mit einem darauf ablaufenden Programm verstanden.
Computerprogrammprodukt als hierdurch hergestelltes Produkt: Ein Computerprogrammprodukt kann die Bedeutung haben, dass es sich um das produkt handelt, das durch das Computerprogramm hergestellt wurde. Beispielsweise ein Schweißteil, das durch einen von einem Computer angesteuerten Schweißroboter hergestellt wurde, kann als ein Computerprogrammprodukt verstanden werden.
Computerprogrammprodukt als immaterielles Resultat: Ein Computerprogrammprodukt kann das Ergebnis eines Computerprogramms darstellen, wobei das Ergebnis selbst in der virtuellen Welt bleibt. Beispielsweise das geschickte Ordnen von Daten in er Cloud.
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