Darf ich die Marke erst benutzen, wenn sie eingetragen ist?
Nein, Sie können sofort Ihre Marke benutzen. Das ist sogar vorteilhaft, denn durch Ihre Benutzung der Marke erwerben Sie bereits ein Markenrecht, nämlich an einer Benutzungsmarke. Andererseits bedeutet das nicht, dass Sie ewig zuwarten sollten mit Ihrer Markenanmeldung. Durch eine Benutzungsmarke ensteht nur bedingt und auch nur lokal begrenzt ein Markenrecht. Die Gefahr besteht daher immer noch, dass jemand anderes in Deutschland eine Marke vor Ihnen anmeldet und dann alle Regionen, außer den Standort an dem Sie aktiv waren, für sich beanspruchen kann. Sie haben dann das Nachsehen.
Wann darf ich das R im Kreis (®) bzw das hochgestellte TM (™) verwenden?
Die Symbole ® und ™ deuten eigentlich eine Entwicklungsgeschichte an. Das R darf nur verwendet werden, wenn Ihre Marke eingetragen wurde. Das TM wird verwendet, wenn Sie eine noch nicht eingetragene Marke haben. Diese Bezeichnungen stammen nicht aus dem deutschen Sprachraum, sondern aus dem US-amerikanischen, haben sich aber dennoch in Deutschland verbreitet bzw. sogar durchgesetzt.
Sie können diese Bezeichnungen verwenden, es ist allerdings nicht erforderlich. Wenn Sie diese Bezeichnungen jedoch verwenden, darf dies nicht irreführend sein. Benutzen Sie das R muss Ihre Marke auch tatsächlich im Markenregister eingetragen sein.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Das Anmeldeverfahren kann bis zu 3 bis 4 Monate dauern. Immerhin findet eine inhaltliche Prüfung auf Markenfähigkeit des Patentamts statt. Sie können das Verfahren durch Zahlung einer Gebühr von 200 Euro beschleunigen.
Das Verfahren kann sich verlängern, wenn das Patentamt die Marke zunächst nicht als eintragungsfähig ansieht. In diesem Fall wird der Anmelder aufgefordert, warum dennoch eine Markenfähigkeit bestehen könnte.
Wird Ihr Antrag auf Eintragung endgültig abgelehnt, können Sie ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht einleiten. Hierbei wird sich die Markenstelle des Patentamts noch einmal die Angelegenheit ansehen und eventuell die Marke eintragen (sehr unwahrscheinlich) oder die Beschwerde an das Bundespatentgericht weiterleiten.
Wie lange gilt eine Markenanmeldung?
Ein Markenschutz gilt immer für einen Zehnjaheszeitraum. Endet dieser Zeitraum, kann die Marke um jeweils weitere 10 Jahre durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr verlängert werden.
Das bedeutet aber nicht, dass Ihnen Ihre Marke innerhalb dieser zehn Jahre sicher ist. Tatsächlich besteht eine Benutzungspflicht. Nehmen Sie nicht innerhalb der ersten fünf Jahre eine ernsthafte Benutzung auf, kann Ihre Marke durch einen Löschungsantrag aus dem Register gelöscht werden. Eine ernsthafte Benutzung ist bereits gegeben, wenn sie ausreichend Marketingsmassnahmen durchführen. Es müssen nicht bereits schon ernsthafte Umsätze getätigt worden sein.
Was bedeutet die Priorität bei einer Marke?
Die Priorität ermöglicht Ihnen innerhalb der Prioritätsfrist in jedem anderen Land der Welt eine Nachanmeldung derart vorzunehmen, dass die jeweils nationale Marke denselben guten Zeitrang wie die erste Markenanmeldung erhält. Die Prioritätsfrist beträgt 6 Monate.