Erste Softwarepatentanmeldung
Konrad Zuse beantragte am 9. April 1936 mit dem Aktenzeichen Z23139IX/42 ein Patent für ein „Verfahren zur selbsttätigen Durchführung von Rechnungen mit Hilfe von Rechenmaschinen“. Diese Patentanmeldung beschreibt die Funktionsweise seiner ersten Rechenmaschine Z1 und wird als weltweit erste Softwarepatentanmeldung betrachtet.
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