Soll ich ein Patent anmelden?
Voraussetzung für ein Patentschutz ist, dass Ihre Erfindung neu und erfinderisch ist. Erfinderisch meint, dass ein Durchschnittsfachmann Ihre Erfindung nicht als naheliegend ansieht.
Sie können keinen Schutz durch ein Patent für Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Formeln oder Computerprogramme erhalten.
Eine Patentanmeldung wird von einem Prüfer beim deutschen Patentamt sachlich geprüft, das heißt der Prüfer bewerten, ob die Erfindung neu ist und ob eine ausreichende erfinderische Tätigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, erfolgt die Patenterteilung. nach Erteilung des Patents beginnt eine 9-monatige Einspruchsfrist, während der Dritte Einspruch gegen Ihr Patent einreichen können.
Wird die Erfindung vom Patentamt zurückgewiesen, so kann dagegen Beschwerde vor dem Bundespatentgericht eingelegt werden. das Bundespatentgericht überprüft dann die Entscheidung des Patentamts, Ist aus Sicht des Bundespatentgerichts die Erfindung patentwürdig, erteilt das Bundespatentgericht das Patent für Ihre Erfindung.
Soll ich ein Gebrauchsmuster anmelden?
Die Voraussetzungen für ein rechtsbeständiges Gebrauchsmuster sind grundsätzlich dieselben wie beim Patent. Allerdings werden die Neuheit und der erforderliche erfinderische Schritt vom Patentamt nicht geprüft vor der Eintragung des Gebrauchsmusters. Sie können allenfalls einen Antrag auf Recherche stellen, wodurch das Patentamt den relevanten Stand der Technik ermittelt, der zur Beurteilung der Erfindung auf Rechtsbeständigkeit zu berücksichtigen ist.
Außerdem ist ein Schutz eines Verfahrens durch ein Gebrauchsmuster ausgeschlossen. Es können nur Sachansprüche formuliert werden.
Ein weiterer Unterschied ist die kürzere Laufzeit. Ein Gebrauchsmuster kann maximal 10 Jahre aufrechterhalten werden. Ein Patent hat eine maximale Laufzeit von 20 Jahren. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass angesichts der sehr hohen Jahresgebühren der letzten Jahre eines Patents die volle Laufzeit von Patenten nahezu nie ausgeschöpft werden.
Wie kann ich ein Computerprogramm schützen?
Durch die Erstellung erhalten Sie bereits einen Schutz durch das Urheberrecht. Allerdings beschränkt sich der Schutz auf die konkrete Formulierung der Software. Die Idee oder das Konzept, auf dem die Software basiert, sind durch das Urheberrecht nicht geschützt.
Hat Ihre Software einen technischen Charakter, kommt ein Schutz durch ein Patent in Frage. Voraussetzung hierzu ist, dass die Software eine technische Aufgabe mit technischen Überlegungen löst.
Was ist eine Priorität?
Reichen Sie innerhalb von 12 Monaten nach einer ersten Patentanmeldung eine weitere Patentanmeldung ein, können Sie die Priorität der ersten Anmeldung in Anspruch nehmen. Hierdurch erbt Ihre Nachanmeldung den frühen Zeitrang Ihrer ersten Patentanmeldung. Dadurch kann Ihnen Ihre erste Patentanmldung bei der Beurteilung der Nachanmeldung auf Patentfähigkeit nicht im Wege stehen.