Gebrauchsmuster in China
Die Rechtssicherheit in China nimmt zu. Es ist nicht mehr utopisch mit einem chinesischen Gebrauchsmuster gegen Verletzer vorzugehen. Ein Vorteil eines Gebrauchsmusters sind seine geringen Kosten. Eine kostenaufwändige sachliche Prüfung findet erst statt, wenn man mit dem Gebrauchsmuster tatsächlich gegen einen Verletzer vorgehen möchte.
Geringe Erfindungshöhe
Im Gegensatz zu einem deutschen Gebrauchsmuster ist in China tatsächlich die erforderliche Erfindungshöhe für ein Gebrauchsmuster geringer als für ein Patent. Für „kleine“ Erfindungen bietet sich daher ein Gebrauchsmuster an.
Einschränken auf die Verletzungsform
Ein deutsches Gebrauchsmuster kann durch Aufnahme von Merkmalen aus der Beschreibung auf eine Verletzungsform eingeschränkt werden. Das chinesische Gebrauchsmustergesetz ist in dieser Hinsicht weniger großzügig. Aber dafür ist eine Begrenzung der Schutzansprüche eines chinesischen Gebrauchsmusters nicht vorgesehen. Man muss daher alle denkbaren Merkmale des Gebrauchsmusters in den Anspruchssatz einfügen.
Schutzgegenstand, Schutzdauer und Neuheitsschonfrist
Auch das chinesische Gebrauchsmuster ist nur für Sachansprüche vorgesehen. Die Schutzdauer ist ebenfalls nur 10 Jahre. Die Eintragung des Gebrauchsmusters ab Anmeldung dauert in China im Vergleich zu Deutschland sehr lange. Man muss mit bis zu einem Jahr rechnen. Vorsicht ist bei der chinesischen Neuheitsschonfrist geboten. Es wird keine umfassende Neuheitsschonfrist für Veröffentlichungen des Erfinders oder des Anmelders geboten, sondern nur für Darstellungen auf Messen.
Doppelschutzverbot
In Deutschland ist es gängige Praxis parallel zu einer Patentanmeldung ein Gebrauchsmuster eintragen zu lassen. In China ist das nicht möglich. Der Anmelder muss sich zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster entscheiden.
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