Grenzen des Designschutzes
Es besteht kein Designschutz für Elemente, die sich aus technischen Gegebenheiten ergeben, beispielsweise weil das betreffende Element in ein weiteres Element eingepasst werden muss. Ferner können nur solche Elemente eines Designs ein Designrecht begründen, die üblicherweise auch sichtbar sind.
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