Informationsfunktion
Die Informationsfunktion eines Patents hat zwei Aspekte. Zum einen muss der Wettbewerb und andere Marktteilnehmer über Schutzrechte informiert werden, um eigene Gefahren zu erkennen bzw. um eventuell in Lizenzverhandlungen eintreten zu können. Ein zweiter Aspekt der Informationsfunktion ist es den technologischen Fortschritt zu befördern durch die Information über neueste Entwicklungen. Ein Mittel um diese Informationsfunktion zu erfüllen sind die Offenlegungsschriften, bei denen es sich um Patentanmeldungen handelt, die bereits nach 18 Monaten veröffentlicht werden, um der Informationsfunktion gerecht zu werden.
Eine Voraussetzung der Patentfähigkeit einer Erfindung stellt die Ausführbarkeit dar. Ausführbarkeit bedeutet, dass die Beschreibung der Erfindung derart ist, dass ein Fachmann sie reproduzieren kann. Ist das Kriterium der Ausführbarkeit erfüllt, kann davon ausgegangen werden, dass die Patentschrift ihrer Informationsfunktion gerecht werden kann.