Innovationsstrategien können als einen Teil der Unternehmensstrategie angesehen werden. Durch eine Innovationsstrategie wird das unternehmenseigene Innovationsmanagement derart ausgerichtet, dass es seinen Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele leisten kann.
Eine Vision gibt der Unternehmensstrategie des betreffenden Unternehmens seine Richtung. Eine Vision beschreibt einen Wunsch, der durch die Unternehmensstrategie erreicht werden soll. Eine Vision beschreibt damit ein langfristiges Unternehmensziel.
Eine Vision ist daher zukunftsbezogen und ein Ausdruck des eigenen Wollens des Unternehmens. Eine Vision schafft einen Motivationsschub.
Eine Vision kann unterschiedliche Inhalte aufweisen. Es kann die Stellung im Markt zum Ausdruck kommen ("wir wollen die Nr.1 werden"). Die Kunden können entahlen sein ("Unsere Kunden sind begeistert"). Es kann ein Umweltaspekt ("Wir werden grün") oder einen Technikaspekt enthalten sein ("Unsere Technik wird führend sein").
Aus der Vision ergibt sich die Unternehmensstrategie und aus der Unternehmensstrategie werden die Teilstrategien abgeleitet.
Die Unternehmenskultur umfasst die im Unternehmen gelebten Wertvorstellungen, Normen und Denkhaltungen. Eine Unternehmenskultur entsteht im Laufe der Zeit und prägt das Unternehmen.
Durch Unternehmensleitbilder kann Einfluss auf die Unternehmenskultur genommen werden. Unternehmensleitbilder sind formulierte Aussagen zur angestrebten Unternehmenskultur. Die Unternehmensleitbilder können in Form eines Corporate-Identity-Konzepts oder eines Mission Statements vorliegen.
Die Unternehmensstrategie stellt die Grundlage des unternehmerischen Handelns dar. Die Unternehmensstrategie wirkt auf die Umsetzung der Vision hin.
Eine Unternehmensstrategie kann drei generische Wettbewerbsstrategien umfassen:
Differenzierung: Das Unternehmen schafft eine Einzigartigkeit aus der Sicht der Kunden, wodurch sich für die Kunden ein unvergleichlicher Kundennutzen ergibt.
Kostenführerschaft: Das Unternehmen ist Kostenführer, das heißt, es bietet den Kunden vergleichbare Produkte zu geringsten Preisen.
Nischenstrategie: Das Unternehmen ist in einer Nische sehr stark, beispielsweise durch ein außergewöhnlich gutes Produkt oder durch günstigste Preise für das Nischenprodukt.
Eine Unternehmensstrategie kann sein, einen höheren Marktanteil zu erreichen (Marktdurchdringung), neue Märkte zu erobern, neue Produkte zu entwickeln oder für neue Märkte neue Produkte bereitzustellen (Diversifikation).
Eine Innovationsstrategie beschreibt die erfolgversprechendsten Technologiefelder. Außerdem wird die Intensität der Entwicklungstätigkeit für einzelnen Bereiche bestimmt. Es kann zu überlegen sein, eine F&E-Kooperation mit einem oder mehreren Unternehmen einzugehen. Außerdem sollte definiert werden, welche fremden Technologien lizenziert werden. Es kann auch eine Option sein, Entwicklungstätigkeiten von Fremdunternehmen (Labors oder Ingenieurbüros) durchführen zu lassen.
Dr. Meitinger ist geschäftsführender Gesellschafter der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH
Thomas Heinz Meitinger hat Elektrotechnik in Karlsruhe studiert und arbeitete zunächst als Entwicklungsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen des Sondermaschinenbaus. Nächste Stationen waren leitende Tätigkeiten als Produktionsleiter und schließlich technischer Leiter eines Chipkartenherstellers. Herr Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc. Herr Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt und in der von ihm mitgegründeten Münchner Patentanwaltskanzlei Bode Meitinger Patentanwalts GmbH als Geschäftsführer tätig.
Herr Dr. Meitinger ist Patent- und Markenanwalt und verfügt über folgende Zulassungen:
deutscher Patentanwalt
europäischer Patentanwalt
European Trademark Attorney
European Design Attorney
Handy: 0160-90117262
E-mail: meitinger@googlemail.com
Dr. Meitinger ist Mit-Autor des Buchs „Digitalisierung und Kommunikation“. In seinem Beitrag erläutert er die Wirtschaftskommunikation und die Digitalisierung vor dem Hintergrund des Patentrechts.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.
In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.
Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.
Es werden die mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie untersucht. Insbesondere wird vorgeschlagen, Smart Contracts zu verwenden, um Patentanmeldungen zu verwalten. Hierdurch können beispielsweise die Überwachung der Fristen automatisch vorgenommen werden.
In diesem Artikel werden Fälle aus der Praxis behandelt, die aufzeigen, welche Risiken bestehen während der Entwicklung eigener Innovationen. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
In diesem Artikel wird das besondere Verhältnis von Crowdsourcing und Patentrecht beleuchtet. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
Vortrag auf der EUKO 2017 - Kommunikation und Digitalisierung, 17. interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerkes
Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation – European Cultures in Business and Corporate Communication (EUKO) vom 19. bis 21. Oktober 2017 in Frankfurt am Main mit dem Thema "Fehlt ein passendes Patentgesetz als Antwort auf die digitale
Kommunikation?".
Herr Meitinger arbeitet wissenschaftlich auf dem Gebiet des Patentrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen des Patentrechts mit neueren Innovationsmethoden, beispielsweise Open Innovation und Crowdsourcing. Hierbei erarbeitet er Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber
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