Kostenträgerrechnung
Bei der Kostenträgerrechnung gibt es zwei Verfahren zur Verrechnung der Kosten:
Einzelkosten: Diese Kosten können direkt einem Kostenträger, Produkt oder Dienstleistung des Unternehmens, zugeordnet werden.
Gemeinkosten: Diese Kosten können nicht direkt zugeordnet werden. Entweder wird hier ein Schlüssel benutzt, um die Kosten den Kostenträgern zuzuordnen, (Gesamtkostenrechnung) oder die Gemeinkosten werden nicht zugeordnet (Teilkostenrechnung).
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