Nationale Phase
Sie können natürlich auch ein deutsches Patent über eine internationale Anmeldung erlangen. In diesem Fall ist Deutschland das Bestimmungsland. In diesem Fall müssen Sie die Inlandsvertreter-Regelung beachten. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland oder hat Ihre Firma, die Anmelder ist, keine Niederlassung in Deutschland, sind Sie verpflichtet, einen deutschen Patent- oder Rechtsanwalt als Ihren Vertreter zu bestimmen. Ist Ihre internationale Anmeldung nicht in deutscher Sprache, müssen Sie außerdem eine deutsche Übersetzung bereitstellen. Außerdem ist eine Anmeldegebühr zu entrichten.
Sie benötigen Informationen zum PCT-Vertrag:
PCT
Die relevanten Gebühren können dem jeweils gültigen Gebührenblatt entnommen werden:
Gebührenblatt
In Deutschland gibt es die Schutzrechtsart der Gebrauchsmuster. Sie können auch, statt einer Patentanmeldung, eine Gebrauchsmusteranmeldung mit der internationalen Anmeldung erlangen. Dies muss schriftlich beantragt werden.
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