Privatgutachten
Ein Privatgutachten ist ein Gutachten, das nicht von dem Gericht, sondern von einer Partei beauftragt wurde. Der Wert des Privatgutachtens hängt sehr stark von der Reputation und der Argumentation des Verfassers ab, da das Privatgutachten letzten Endes nicht von dem Gericht veranlasst wurde. Verfasser von Privatgutachten sich typischerweise erwiesene Fachleute ihrer Zunft. Diese neue Sicht kann durchaus zu Aha-Effekten der befassten Richter führen, die naturbedingt eine eher theoretische Sicht der Dinge einnehmen. Allerdings kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Werden in dem Privatgutachten auch Aspekte beleuchtet, die eigentlich mit der Sache nichts zu tun haben, können diese von der gegnerischen dazu genutzt werden, von dem eigentlichen Problem abzulenken.
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