Stadien der Patentberühmung
Eine Patentanmeldung wird in den ersten 18 Monaten nicht veröffentlicht. Aus einer nicht veröffentlichten Patentanmeldung können keine Rechte abgeleitet werden. Mit einer nicht veröffentlichten Patentanmeldung zu werben bedeutet daher ein großes Risiko einer irreführenden Werbung.
Nach der Veröffentlichung der Patentanmeldung kann mit der Anhängigkeit einer Patentanmeldung geworben werden. Es sollte dabei unbedingt darauf geachtet werden, dass klar erklärt wird, dass eine deutsche bzw. europäische Patentanmeldung vorliegt. Außerdem sollte unbedingt der Eindruck vermieden werden, dass die Patentanmeldung bereits inhaltlich bewertet bzw. sogar bestätigt wurde. Keinesfalls darf davon gesprochen werden, dass die Erfindung patentiert wurde.
Ein erteiltes Patent kann ohne Probleme und Einschränkungen beworben werden. Wichtig hierbei ist der Praxistipp: Sobald das Patent ausgelaufen ist, dürfen Werbematerialien, die mit einem patentierten Produkt werben, nicht mehr verwendet werden.
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