Strategie
Die Anmeldung Ihrer Unionsmarke oder deutschen Marke ist ein wichtiger Schritt. Sie sollten sich aber weiterhin um Ihre Marke, um deren Erhalt und zunehmende Bedeutung sicherzustellen.
Benutzung Ihrer Marke
Ihre Marke dient dazu, Ihre Waren und Dienstleistungen als von Ihrem Unternehmen stammend zu kennzeichnen. Es kann dann zu einem wertvollen Teil Ihres Unternehmens reifen. Allerdings ist das auch eine Obliegenheit, die Ihnen aufgelegt wird. Sie müssen Ihre Marke benutzen. Ansonsten wird Ihre Marke anfechtbar. In diesem Fall Ihre Marke aufgrund Nichtbenutzung gelöscht werden. Sie haben fünf Jahre Zeit, Ihre Marke ernsthaft zu benutzen.
Verteidigung
Ihre Marke kann durch einen Widerspruch angegriffen werden. Ist die Frist zur Einlegung abgelaufen, kann ein Löschungsantrag gestellt werden. In einem Löschungsverfahren werden zwischen den Parteien, dem Inhaber der Marke und dem Angreifer, Bemerkungen und Schriftsätze ausgetauscht. Erreichen die Parteien keine Einigung, wird das EUIPO eine Entscheidung treffen. Der Antrag zur Löschung einer Marke kostet 630 Euro.
Weiterentwicklung
Sie können Ihre Marke auch außerhalb der EU eintragen lassen. Hierzu können Sie eine nationale Anmeldung vornehmen oder eine internationale Markenanmeldung (IR-Marke) nach dem Madrider Protokoll anstreben. Hierzu können Sie die Unionsmarke als Basismarke verwenden. Sie können Ihre internationale Anmeldung beim EUIPO einreichen. Hierbei fällt eine Bearbeitungsgebühr von 300 Euro an. Das EUIPO prüft dann die Vollständigkeit und den Inhalt der Anmeldung und leitet die Anmeldung an das WIPO weiter.
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