Konkrete technische Ausführungen zur Verdeutlichung eines abstrakten Konzepts
Die Patentansprüche beschreiben den Gegenstand des Patents. Den Patentansprüchen kommt daher eine zentrale Bedeutung zu.
§14 PatG
Art. 69(1) EPÜ
Patentansprüche werden typsicherweise sehr abstrakt formuliert. Es soll ja ein möglichst großer Schutzbereich umfasst werden. Hinzu kommt, dass Software selbst bereits abstrakt ist und dazu neigt aufgabenhaft formuliert zu sein. In der Kombination besteht daher sicherlich die Gefahr, dass die Ansprüche einer Softwarepatentanmeldung wegen mangelnder Klarheit, mangelnder Offenbarung oder aufgabenhafter Formulierung beanstandet werden. In Softwarepatenanmeldungen sollte daher darauf geachtet werden, konkrete und detailierte Ausführungsformen in der Beschreibung aufzunehmen, um nötigenfalls auf diese konkreten Formulierungen im Erteilungsverfahren zurückgreifen zu können.
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