Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung dient dem Zweck, den realen Wert eines Unternehmens festzustellen. Es kann festgestellt werden, dass der reale Wert der Gesamtheit der Überschüsse in der Zukunft entspricht. Allerdings ist dieser Ansatz unkalkulierbar. Er hängt auch sehr davon ab, wie professionell das Unternehmen zukünftig geführt wird.
Zur Bewertung gibt es daher vier alternative Ansätze: Berechnen des Liquidationswerts, des Reproduktionswerts, des Ertragswerts und des Firmenwerts.
Unternehmenszusammenschluß
Ein Unternehmenszusammenschluss ist die Verbindung von zuvor rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Unternehmen zu einem gemeinsamen Verbund. Es können insbesondere folgende Unternehmenszusammenschlüsse unterscheiden werden: Kartell, Konzern, Fusion, Verband, Interessengemeinschaft, Gelegenheitsgesellschaft und Gemeinschaftsunternehmen.
Kooperation: Bei einer Kooperation bleiben die Unternehmen rechtlich selbstständig. Allerdings werden zumindest teilweise wirtschaftliche Funktionen der Unternehmen im Verbund durchgeführt. Beispielsweise findet ein gemeinsamer Einkauf oder ein gemeinsames Marketing statt.
Konzentration: Bei der Konzentration verschmelzen die einzelnen Unternehmen zu einen neuen Unternehmen. Ein Beispiel für Konzentration ist die Fusion.
Interessengemeinschaft: Die Interessengemeinschaft dient dazu ein gemeinsames Interesse gemeinsam zu verfolgen. Beispielsweise kann bei der Interessengemeinschaft eine gemeinsame Forschungsarbeit vorgenommen werden.