Verfahren bei der Einreichung
Auf den Unterlagen der Anmeldung wird der Tag des Eingangs vermerkt. Außerdem wird dem Anmelder eine Empfangsbescheinigung übermittelt. Die Empfangsbescheinigung wird unverzüglich abgesendet und enthält zumindest die Nummer der Anmeldung, die Art und die Zahl der Unterlagen und den Tag des Eingangs. Wird die Anmeldung online übersendet, wird während des Übertragungsvorgangs die Übersendung der Anmeldung elektronisch bestätigt. Kann die Bestätigung nicht übermittelt werden, so wird sie auf einem anderen Wege übermittelt.
Regel 35 (2)
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