Wann kann man Verfahrenskostenhilfe beantragen?
Voraussetzung für Verfahrenskostenhilfe ist es, dass wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt. In diesem Fall ist es dem Anmelder wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich, ein Anmeldeverfahren zu finanzieren. Hierbei kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder Patentanwalt beigeordnet werden.
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