Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke, einer Wort-/Bildmarke und einer Bildmarke?
Wortmarken bestehen aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen. Sie sind nicht grafisch abgewandelt oder farbig. Der Schutzgegenstand einer Wortmarke umfasst sämtliche üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben.
Sind in der Marke zusätzliche Elemente als die bei der Wortmarke zulässigen Zeichen, liegt eine Wort-/Bildmarke oder Bildmarke vor. Möchte der Anmelder eine besondere grafische Ausgestaltung seiner Zeichenfolge, so kommt es ihm auf die besondere optische Darstellung an. In diesem Fall liegt eine Wort-/Bildmarke vor.
Fehlt eine Zeichenfolge vollständig und stellt die Marke nur ein Logo dar, liegt eine Bildmarke vor.
Eine Wortmarke kann schutzunfähig sein, insbesondere aufgrund absoluter Schutzhindernisse. Sie können jedoch eine derartige Wortmarke durch eine grafische Gestaltung schutzfähig machen. Allerdings genügen dazu keine einfachen oder gebräuchlichen grafischen Gestaltungen oder Verzierungen. Wird hierdurch eine schutzunfähige Wortmarke zu einer schutzfähigen Wort-/Bildmarke kann mit einer derartigen Marke keinesfalls die Verwendung der Wortmarke verhindert werden.
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