Widerspruch des Patentinhabers
Der Patentinhaber erhält eine Frist von einem Monat, um anzuzeigen, ob er sich gegen die Nichtigkeitsklage zur Wehr setzen will. Versäumt der Patentinhaber diese Frist, geht das Gericht davon aus, dass die Behauptungen des Klägers richtig sind und entscheidet entsprechend. Erklärt der Patentinhaber seinen Widerspruch gegen die Nichtigkeitsklage wird er gleichzeitig darum bitten, eine Widerspruchsbegründung innerhalb einer Frist von drei bis vier Monaten nachzureichen.
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