Wie lange ist ein Patent geschützt?
Eine Idee ist die Initialzündung für ein Unternehmen. Es ist verständlich, dass man sich davor wappnen möchte, dass ein anderer die eigene Idee nachahmt. Um eine Idee zu schützen, stellt der Gesetzgeber dem erfinderischen Unternehmer eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung. Diese Varianten sind das Patent, das Gebrauchsmuster als Alternative zum Patent, die Marke und das Design.
Das Patent ist normalerweise der Königsweg für einen Schutz ihrer Ideen. Mit einem Patent kann sehr umfassend die Idee und deren Konzeption in allen denkbaren Varianten geschützt werden.
Ein Patent kann maximal 20 Jahre aufrechterhalten werden. Allerdings sind hierzu ab dem 3. Patentjahr progressiv steigende Jahresgebühren zu entrichten.
Der Schutz durch ein Patent ist sehr weitgehend. Der Inhaber eines Patents kann einem Verletzer jegliche Anwendung der im Patent beschriebenen Erfindung verbieten. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Erfindung nur vertrieben oder auch hergestellt wird. Selbst eine Lagerhaltung ist nicht zulässig. Allerdings gilt dieser Patentschutz nur innerhalb des Territoriums Deutschlands.
Sie sollten Ihre Erfindung möglichst frühzeitig zum Patent anmelden, denn der Anmeldetag entscheidet über die Rechtsbeständigkeit ihres Patents. Wird Ihre Erfindung nach dem Anmeldetag veröffentlicht, gefährdet das nicht Ihr Patent. Wird jedoch die Erfindung vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, können Sie kein Patent mehr erhalten.
Sie sollten ihre Erfindung unbedingt bis zur Einreichung geheim halten. Natürlich wäre es möglich, mit einem Gesprächspartner, beispielsweise einem Lieferanten oder einem Kooperationspartner, einen Geheimhaltungsvertrag, eine NDA, abzuschließen. Allerdings heilt eine NDA keine Veröffentlichung. Mit einer NDA könnten Sie in diesem Fall allenfalls Schadensersatzforderungen geltend machen. Ein Patentschutz wäre ausgeschlossen.
Übrigens sind Sie nicht verpflichtet, einen Patenanwalt mit der Ausarbeitung und Einreichung Ihrer Patentanmeldeunterlagen zu betrauen. Sie können auch ohne anwaltliche Hilfe ein Erteilungsverfahren durchziehen. Allerdings kann die Expertise eines erfahrenen Patentanwalts sehr hilfreich sein. Bei der Ausarbeitung einer Anmeldung und insbesondere der Formulierung der Patentansprüche ist ein besonderes Know-How erforderlich. Ansonsten kann es leicht passieren, dass ihre Ansprüche nicht verhindern, dass eine Nachahmung gesetzlich möglich ist.
Alternativ zu einem Patent können Sie ein Gebrauchsmuster anmelden. Allerdings ist ein Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht. In einem Verletzungsfall ist daher das Risiko hoch, dass Sie unterliegen.
Vor der Anmeldung eines Patents sollten Sie unbedingt eine Recherche durchführen. Eventuell ist Ihre Erfindung doch schon bekannt. In diesem Fall können Sie sich damit trösten, dass Sie Kosten und Mühen gespart haben.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Patentanmeldung:
Patent
deutsches Patentgesetz
PatentWiki