Hat Ihr Produkt eine anspruchsvolle ästhetische Erscheinungsform, sollten Sie darüber nachdenken, einen Designschutz anzustreben.
Voraussetzung hierzu ist Neuheit und Eigenart Ihres Designs.
Ein Designrecht kann einen erwerblichen ökonomischen Wert aufweisen. Es dient außerdem zum Erkennen des herstellenden Unternehmens.
Vorteilhafterweise kann der Designschutz auf 25 Jahre ausgedehnt werden.