Alternativen zum Patent

Es kann sinnvoll sein, statt einem Patent eine alternative Schutzrechtsart zu wählen.

  • Gebrauchsmuster: Ein Gebrauchsmuster wird innerhalb weniger Wochen eingetragen. Allerdings handelt es sich um ein ungeprüftes Recht. Der große Vorteil eines Gebrauchsmusters ist die Neuheitsschonfrist. Haben Sie Ihre Erfindung bereits veröffentlicht, ist ein Patentschutz ausgeschlossen. Allerdings kann ein rechtsbeständiges Gebrauchsmuster noch möglich sein.
  • Designrecht: Eventuell kann Ihre Erfindung durch ein Designrecht ausreichend geschützt werden.
  • Geheimhaltung: Die Rezeptur von Coca-Cola wurde geheimgehalten. Hätte man sie patentiert, könnten heute längst Wettbewerber Cola nach dem Originalrezept herstellen.
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