Patentfähigkeit

Entwickeln Sie ein Produkt, stellt sich die Frage, wie das Produkt geschützt werden kann. Die Prüfung auf Schutzfähigkeit ist ein gesonderter Vorgang, der nachdem die Erfindung vollendet ist, durchgeführt werden soll.

Bitte bedenken Sie, dass Sie möglichs früh einen Schutz anstreben sollten. Insbesondere ist es nicht notwendig, dass Sie ein marktfähiges Produkt entwickelt haben oder einen Prototypen, um eine Erfindung zum Patent anzumelden.

Eine Erfindung muss insbesondere die folgenden Kriterien erfüllen, um patentfähig zu sein:

  • Neuheit: Die Erfindung muss neu sein.
  • Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit basieren. Das bedeutet, dass die Erfindung für den Durchschnittsfachmann nicht naheliegend sein darf.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Eine weitere Voraussetzung ist die gewerbliche Anwendbarkeit, das bedeutet, dass die Erfindung zumindest in einem gewerblichen Bereich anwendbar sein muss. Dieses Kriterium ist in aller Regel erfüllt.
  • Einheitlichkeit: Ein Patent darf nur eine Erfindung, und nicht 2, 3 oder mehr, beanspruchen.
  • Ausführbarkeit: Die Erfindung muss in dem Patent derart bechrieben sein, dass sie von einem Durchschnittsfachmann ohne viel Herumexperimentieren ausgeführt werden kann.
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