7. Betrieb anmelden, Zulassungen besorgen

Sie müssen Ihre gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Sind Sie Freiberufler ist das nicht erforderlich.

In jedem Fall ist Ihre Existenzgründung, sei sie gewerblicher oder freiberuflicher Natur, beim Finanzamt beantragt werden. Sie werden hierbei eine Steuernummer zugeteilt bekommen.

Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer nach und klären Sie für Ihre Existenzgründung, welche staatlichen Zulassungserfordernisse zu erfüllen sind.

Staatliche Zulassungsvoraussetzungen
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