Löschungsverfahren

Gegen ein Gebrauchsmuster kann von jedermann ein Löschungsverfahren angestrengt werden. Die erste Instanz ist die Gebrauchsmusterlöschungsstelle des Patentamts. Die zweite Instanz ist der Gebrauchsmustersenat des Bundespatentgerichts.

Ein Gebrauchsmuster kann daher im Laufe eines Verletzungsverfahrens und durch gesonderte Verfahren vor dem Patentamt bzw. dem Bundespatentgericht angegriffen werden.

Löschung eines Gebrauchsmusters
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