Softwarepatent

Software nimmt in der Industrie eine zunehmend zentrale Rolle ein. Immer öfter kann davon ausgegangen werden, dass die Software eines Produkts die Wettbewerbsvorteile verkörpert.

Es kann daher mit Fug und Recht behauptet werden, dass Softwareprodukte aktuell die bedeutendsten Wirtschaftsgüter darstellen. Es ist daher verständlich, dass man bemüht ist, seine Softwareprodukte durch Schutzrechte des geistigen Eigentums gegenüber Nachahmungen rechtlich zu schützen.

Software kann prinzipiell durch drei Schutzrechtsarten geschützt werden. Zum einen durch das Urhebrrecht, durch einen Designschutz und durch ein Patent, sprich ein Softwarepatent.

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