6 Schritte zur Patentanmeldung

#1 ANTRAGSTELLUNG

Eine Patentanmeldung kann beispielsweise beim deutschen Patentamt oder beim europäischen Patentamt eingereicht werden. Voraussetzung hierzu sind Angaben zum Anmelder, damit das Patentamt mit dem Anmelder Kontakt aufnehmen kann. Außerdem ist die Erfindung umfassend und detailliert zu beschreiben.

#2 FORMALE PRÜFUNG

Es wird insbesondere geprüft, ob alle wesentlichen Unterlagen vorliegen, damit der Patentanmeldung ein Anmeldetag zuerkannt werden kann.

Außerdem werden die sonstigen formalen Voraussetzungen geprüft, also ob die Zeichnungen die richtige Strichgröße etc. aufweisen.

#3 SACHLICHE PRÜFUNG

Voraussetzung der Patenterteilung ist eine sachliche Prüfung durch das Patentamt. Das Erteilungsverfahren wird erst durch einen gebührenpflichtigen Prüfungsantrag begonnen.

Bei der sachlichen Prüfung wird insbesondere geprüft, ob die Erfindung neu und erfinderisch ist.

Voraussetzung der Neuheit ist, dass die Erfindung bislang nirgends in der Welt der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde.

Eine Erfindung basiert auf einer erfinderischen Tätigkeit, falls sie für den Durchschnittsfachmann nicht naheliegend ist.

#4 PATENTERTEILUNG UND VERÖFFENTLICHUNG

Nach der Patenterteilung wird das Patent veröffentlicht. Dauert das Erteilungsverfahren länger als 18 Monate, so wird die Patentanmeldung veröffentlicht.

Das Patent stellt ein Verbietungsrecht dar. Mit einem Patent kann jedem Dritten verboten werden, die patentierte Erfindung zu benutzen.

Durch eine veröffentlichte Patentanmeldung ergeben sich bereits Rechte. Allerdings kann durch eine Patentanmeldung kein Verbot der Benutzung durchgesetzt werden.

#5 AUFRECHTERHALTUNG DES PATENTSCHUTZES

Die maximale Laufzeit eines Patents sind 20 Jahre. Allerdings muss ab dem zweiten Jahr für das dritte Jahr und jedes darauffolgende Jahr eine Jahresgebühr entrichtet werden. Die Jahresgebühren sind in den ersten sechs bis sieben Jahren moderat. Danach steigen sie erheblich. Für das 20te Jahr sind nahezu 2000 Euro zu bezahlen.

#6 VERTEIDIGUNG

Das Patent kann durch einen Einspruch innerhalb von 9 Monaten nach Patenterteilung oder durch ein Nichtigkeitsverfahren angegriffen werden. Eine Nichtigkeitsklage ist jederzeit möglich.

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