Wo kann ich ein Patent beantragen?

Deutsches Patent- und Markenamt

Das deutsche Patentamt ist die zentrale Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Hierbei werden Schutzrechte aus dem Patentgesetz (PatG), dem Gebrauchsmustergesetz (GebrMG), dem Markengesetz (MarkenG), dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), dem Designgesetz und dem Halbleiterschutzgesetz (HalbleiterSchG) betreut.

Der Hauptstandort des DPMA ist München. Niederlassungen sind in Jena und Berlin.

Europäisches Patentamt

Das Europäische Patentamt (EPA) hat seinen Sitz in München, in Berlin und in Den Haag. Das EPA ist für das Erteilungsverfahren nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) zuständig.

Aktuell können über das EPA für bis zu 38 europäische Staaten Patente erteilt werden.

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