Marke anmelden

 

WARUM MARKENANMELDUNG?

Eine Markenanmeldung stellt den ersten Schritt für eine geschäftliche Tätigkeit dar. Aber wie geht das? Was kostet das? Und brauche ich Hilfe und von wem? Oder geht das alleine? Hilft das Patentamt? Was ist ein Patentanwalt? Kann der mir helfen?

Auch der erste Schritt der Markenanmeldung wirft viele Fragen auf. Die nachfolgenden Infos können helfen. Haben Sie weitere Fragen: 0160 90117262.

Hindernisse

Eine Marke schützt Ihre Produktbezeichnung. Allerdings gibt es gerade bei Markenanmeldungen Hindernisse und Fallstricke. Insbesondere kann die Prüfung des Patentamts und eine nachfolgende Eintragung einen Anmelder in fälschliche Sicherheit wiegen, dass alles in Ordnung ist. Das kann täuschen, denn trotzdem können ältere Rechte verletzt worden sein und Sie schadensersatzpflichtig geworden sein.

WAS BRINGT EINE MARKENANMELDUNG?

Gerade Gründer fragen sich, ob Sie eine Markenanmeldung wirklich benötigen. Immerhin dauert das und es kostet sogar noch Geld. Warum nicht gleich anfangen und den Verwaltungskram einfach sein lassen.

Mit einer Markeneintragung können Sie Ihre Produktbezeichnung quasi patentieren, das heißt niemand anderes darf ihre Marke im geschäftlichen Verkehr benutzen.

Unternehmen, die sich an Ihren unternehmerischen Erfolg dran hängen wollen, können Sie wirksam bekämpfen. Mit einer eingetragenen Marke können Sie den Markt ohne großes eigenes Risiko "sauber" halten. Ihrem weiteren unternehmerischen Erfolg steht nichts mehr im Wege.

WELCHE WEGE ZUR MARKE GIBT ES?

Sie grundsätzlich auf drei Wege eine Marke anmelden:

  • Deutsche Marke: Sie können Ihre Marke beim deutschen Patentamt anmelden und eintragen lassen. Die Anmeldegebühr hierfür beträgt 300 Euro (290 Euro bei einer elektronischen Anmeldung). Bei der Anmeldung sind drei Nizza-Klassen inklusive.
  • Europäische Marke: Eine europäische Marke gilt für alle Staaten der EU (also nicht mehr für Groß-Britannien). Die Amtsgebühr beträgt 900 Euro. Es ist nur eine Klasse inklusive. Jede weitere Klasse kostet zusätzliche 100 Euro.
  • Internationale Marke: Es handelt sich eigentlich nicht um eine inetrnationale Marke, sondern eine internationale Markenanmeldung. Sie können mit einer IR-Markenanmeldung mit einer Anmeldung in sämtlichen Ländern eine nationale Marke erreichen.

MARKENRECHERCHE

Sie sollten unbedingt vor der Anmeldung der Marke eine Recherche durchführen. Verletzen Sie durch Ihre Markenanmeldung ein älteres Recht werden Sie schadensersatzpflichtig. Die hierbei anfallenden Anwaltskosten sind ebenfalls von Ihnen zu bezahlen. Hierbei kommen schnell mehrere Tausend Euro auf Sie zu. Außerdem verlieren Sie Ihre Marke und SIe müssen alles von vorne beginnen.

Eine Recherche sollte nicht nur eine Identiätsrecherche umfassen. Es sollte auch nach ähnlichen Marken recherchiert werden, denn auch ähnliche Marken können eine Verwechslungsgefahr begründen. Immer wenn der Verkehr annehmen könnte Produkte mit Ihrer Marke kommen aus dem Haus der älteren Marke droht Verwechslungsgefahr und Ihre Marke ist löschungsreif.

EINTRAGUNGSFÄHIGKEIT PRÜFEN

Das Patentamt trägt nur Marken ein, die markenfähig sind. Markenfähig ist eine Marke, falls sie unterscheidungskräftig ist und kein Freihaltebedürfnis verletzt.

  • Unterscheidunsgkraft: Die Marke muss als solche vom Markt erkannt werden. Dem Markt muss klar sein, dass durch die Markendarstellung die Herkunft eines Produkts gekennzeichent werden soll.
  • Freihaltebdürfnis: Es werden keine Marken eingetragen, die auch von dem Wettebwerb zur Kennzeichung der Eigenschaften der betreffenden Waren benötigz werden.

WAREN-UND DIENSTLEISTUNGSVERZEICHNIS

Sie müssen Ihrer Markenanmeldung auch ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beifügen. Hierbei bestimmen Sie, für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke geschützt sein soll. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Marke auch für diese Waren benutzen müssen, sonst wird Ihre Marke nach 5 Jahren löschungsreif.

WIE LANGE DAUERT DAS EINTRAGUNGSVERFAHREN?

Das kann sehr stark variieren. Es kann nur einige Wochen dauern oder bis zu 9 Monate. Wollen Sie schneller Gewissheit über die Eintragung erhalten, können Sie eine beschleunigte Prüfung beantragen. Ein Beschleunigungsantrag ist jedoch kostenpflichtig.

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