Verletzungsverfahren

Einer Verletzung eines Gebrauchsmusters wird vor einer zuständigen Kammer an einem Landgericht (Patentstreitkammern) verhandelt.

Da das Gebrauchsmuster kein geprüftes Recht ist, kann der Beklagte im Gegensatz zum Verletzungsprozess in Patentsachen einwenden, dass das Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig ist.

Ein Verletzungskläger sollte daher vor dem Beginn eines Verletzungsverfahrens abklären, insbesondere durch eine professionelle eigene Recherche, ob das Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist.

Stellt sich heraus, dass das Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig ist, kann der Beklagte Schadensersatz geltend machen.

Verletzung eines Gebrauchsmusters
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