Das Patenterteilungsverfahren kann in fünf Phasen unterteilt werden:
- Antragstellung: Zunächst sind die Anmeldeunterlagen zu erstellen, das heißt eine Beschreibung der Erfindung ist auszuarbeiten und die amtlichen Formulare sind auszufüllen und zu unterzeichnen.
- Formale Prüfung: Das Patentamt prüft die Patentanmeldung auf formale Mängel. Sollten Mängel vorliegen, wird der Anmelder aufgefordert, diese zu beheben.
- Erteilungsverfahren: Nach dem Stellen eines kostenpflichtigen Prüfungsantrags beginnt das Erteilungsverfahren, bei dem die Erfindung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft wird.
- Patenterteilung und Veröffentlichung: Nach der Erteilung des Patents wird die Patentschrift veröffentlicht.
- Aufrechterhaltung des Patentschutzes: Das Patent muss durch das Bezahlen von jährlichen Aufrechterhaltungsgebühren aufrecht erhalten werden.
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