Patentrecherche

PATENTLITERATUR

Als Patentliteratur werden Gebrauchsmusterschriften, Ofenlegungsschriften, das sind Patentanmeldungen, die nach 18 Monaten ab Anmeldetag veröffentlicht werden, und erteilte Patent verstanden.

Durch die Veröffentlichungen der Patente und Gebrauchsmuster ergeben sich zwei Funktionen. Zum einen dienen die Veröffentlichungen der technischen Information der Öffentlichkeit. Es werden nur Patente erteilt, deren technische Lehre für einen Fachmann verständlich ist. Eine Erfindung, die nicht von einem Fachmann anhand der in der Anmeldung beschriebenen technischen Lehre verstanden und hergestellt werden kann, wird nicht zum Patent erteilt.

Die zweite Funktion ist die Schutzfunktion. Ein Patent stellt ein Verbietungsrecht dar. Die Benutzung der geschützten technischen Lehre ist verboten oder muss zumindest durch eine Lizenzgebühr bezahlt werden.

Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Mehrheit der Patentliteratur nicht mehr durch Patente geschützt sind. Ca. 95% der Patentliteratur sind abgelaufen, da keine Verlängerungsgebühr mehr gezahlt wurde, oder wurden vom Patentamt zurückgewiesen. Diejenigen Schutzrechte, die in Kraft sind, sind nicht alle rechtsbeständig.

Die Patentliteratur stellt aktuell den größten Umfang an technischer Literatur dar. Schätzungen gehen davon aus, dass 80% der veröffentlichten technischen Erkenntnisse ausschließlich als Patentliteratur veröffentlicht wird.

ARTEN DER PATENTLITERATUR

Es gibt primäre Patentliteratur. Hierbei handelt es sich um die Patente, die Offenlegungsschriften und die Gebrauchsmuster.

Es sollte beachtet werden, dass nur die Patente vom Patentamt auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft wurden. Das heißt, dass die technischen Lehren der Patentanmeldungen und der Gebrauchsmuster nicht mehr als eigene Patente geschützt werden können. Es ist allerdings nicht erwiesen, dass die Schutzbereiche der Patentanmeldungen und der Gebrauchsmuster wirklich rechtsbeständig sind.

Die sekundäre Patentliteratur sind alle Dokumente, die nicht Patent-, Offenlegungs- oder Gebrauchsmusterschriften sind, die sich aber dennoch mit der Patentliteratur beschäftigen.

Als sekundäre Patentliteratur kann insbesondere das "Europäische Patentblatt" (seit 1978) des Europäischen Patentamts oder die "PCT Gazette" (ebenfalls seit 1978) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) betrachtet werden.

DIE INTERNATIONALE PATENTKLASSIFIKATION IPC


Die internationale Patentklassifikation IPC ist in vier Blöcke unterteilt: Sektion, Klasse, Unterklasse und Gruppe. Beispielsweise bei A 01 B 1/00 oder A 01 B 1/24. A ist die Sektion, 01 ist die Klasse, B ist die Unterklasse und 1/00 und 1/24 ist die Gruppe, wobei 1/00 eine Hauptgruppe ist und 1/24 eine Untergruppe ist.

Als Sektion werden Großbuchstaben verwendet, wobei:
A: Täglicher Lebensbedarf
B: Arbeitsverfahren, Transportieren
C: Chemie, Hüttenwesen
D: Textilien, Papier
E: Bauwesen, Erdbohren, Bergbau
F: Maschinenbau, Beleuchtung, Heizung, Waffen, Sprengen
G: Physik
H: Elektrotechnik

RECHERCHE NACH DEM STAND DER TECHNIK

Eine Recherche zum Stand der Technik dient als Ausgangspunkt einer eigenen Entwicklungstätigkeit. Es soll festgestellt werden, wo aktuell Entwicklungen getätigt werden und welche technsichen Gebiete als "terra incognita" angesehen werden können. Aufgrund einer Recherche nach dem Stand der Technik kann entschieden werden, ob und in welchem Bereich eine eigene Entwicklung sinnvoll ist. Es kann ein Ergebnis der Recherche sein, selbst keine Entwicklung durchzuführen und stattdessen von einem Patentinhaber eine Lizenz in Anspruch zu nehmen.

Ein weiteres Ergebnis kann es sein, dass grundsätzliche Lösungsprinzipien ermittelt werden, die auf die eigene Problemstellung angewendet werden.

Das Ergebnis einer Recherche nach dem Stand der Technik kann daher sein:
Auffinden von grundsätzlichen Lösungsprinzipien
Ermitteln von technologischen Trends
Ermitteln der Produkte des Wettbewerbs
Ausschließen von Doppelentwicklungen

NEUHEITSRECHERCHE

Durch eine Neuheitsrecherche soll identischer oder zumindest ähnlicher Stand der Technik ermittelt werden. Das Ziel ist es, die Patentfähigkeit einer eigenen Erfindung festzustellen. Es sind daher die wesentlichen eigenen Merkmale der eigenen Erfindung herauszukristallisieren und diese vor dem Hintergrund des Stands der Technik zu ermitteln. Zumindest muss eine Aussage erreicht werden, ob die Erfindung durch den Stand der Technik neuheitsschädlich vorweggenommen ist. Die ähnlichen Dokumente dienen dazu, die erfinderische Tätigkeit zu bewerten, falls kein Dokument des Stands der Technik neuheitsschädlich ist. Das Ziel der Neuheitsrecherche ist daher, festzustellen ob:

Eigene Patente erworben werden können
Die eigenen Patente eingeschränkt oder fallen gelassen werden sollten. Insbesondere bei der Prüfung eines Patentportfolios ist der zweite Schritt relevant.

VERLETZUNGSRECHERCHE

Voraussetzung einer Verletzungsrecherche ist ein eigenes Produkt oder zumindest das konkrete Konzept eines eigenen Produkts, sodass die technischen Merkmale abgeleitet werden können, die patentrechtlich zu prüfen sind. Mit einer Verletzungsrecherche sollen vorsorglich mögliche Kollisionen mit Wettbewerber-Produkten ermittelt werden. Möglicherweise können Kollisionen mit Lizenznahmen gütlich geregelt werden.

Werden relevante Patente ermittelt, bietet es sich an, für diese Patente eine Neuheitsrecherche durchzuführen, um deren Rechtsbeständigkeit feststellen zu können.

INFORMATIONSQUELLEN - DATENBANKEN

Heutzutage kann sehr einfach und bequem von zuhause eine Patentrecherche durchgeführt werden. Es bietet sich dafür insbesondere die Datenbank depatisnet.de des deutschen Patentamts an. Die Datenbank depatisnet.de wird auch von den Prüfern des deutschen Patentamts genutzt.

Das Europäische Patentamt betreibt die Datenbank espacenet.de, die ebenfalls kostenlos online zugänglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Datenbanken einmal die Woche auf neuen Stand gebracht werden, das heißt, dass eine Veröffentlichung, Patent, Registrierung eines Gebrauchsmusters oder eine Offenlegungsschrift, maximal eine Woche nicht recherchiert werden kann.

MANAGEMENT VON PATENTLITERATUR

Die Veröffentlichung von Patentliteratur erfolgt typischerweise im wöchentlichen Rythmus. Aufgrund der Internationalen Klassifikation IPC kann die Patentliteratur sehr komfortabel nach technischen Gebieten gesichtet werden. Dies stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber sämtlichen anderen Publikationen dar.

Ein weiterer Vorteil der Patentliteratur stellt die eindeutige Kennzeichnung jedes einzelnen Dokuments der Patentliteratur dar. Es ist somit ausgeschlossen, dass eine Verwechslung oder Verwirrung über ein konkretes Dokument erzeugt wird.

Trotz der einfachen Systematisierung der Patentliteratur wird es für den einzelnen Entwickler ausgeschlossen sein, sich neben seiner Entwicklungstätigkeit die jeweils aktuelle Patentschriften seines Fachgebiets zu lesen und zu bewerten. Diese Aufgabe sollte für jeden technischen Bereich bzw. Abteilung eines Unternehmens einem Patentmanager übertragen werden.

Die Tätigkeit des Patentmanagers sollte mit einer Recherche des Stands der Technik beginnen, um dem Entwickler die akkurat formulierten Aufgabenstellungen mitteilen zu können, die noch nicht beantwortet wurden. Außerdem muss der Patentmanager die Entwicklungstätigkeit begleiten, um mögliche Verletzungen fremder Schutzrechte auszuschließen. Hierbei ist eine Verletzungsrecherche durchzuführen. Ist die Entwicklungstätigkeit abgeschlossen und das Produkt fertiggestellt, sollte der Patentmanager prüfen, ob das Produkt oder wesentliche Aspekte des Produkts patentfähig sind. Hierzu sollte der Patentmanager eine Neuheitsrecherche durchführen.

PATENTFAMILIE

Typischerweise werden Erfindungen nicht nur in einem Land oder einer Region zum Patent angemeldet, sondern es wird für mehrere Länder Schutz beansprucht. Sinnvollerweise wird zunächst eine erste Patentanmeldung beispielsweise in Deutschland beantragt und innerhalb des sogenannten Prioritätsjahrs kann in jedem anderen Land der Welt eine Anmeldung eingereicht werden, die denselben guten Zeitrang der ersten Anmeldung erhält. Diese späteren Patentanmeldungen werden als Nachanmeldungen bezeichnet. Es handelt sich bei einer Nachanmeldung um ein vollständig unabhängiges Schutzrecht. Wird beispielsweise die erste Anmeldung angegriffen, berührt das die Nachanmeldung nicht.

Derartige Patentanmeldungen, die voneinander abgeleitet sind, werden als Patentfamilie bezeichnet

RECHTSBESTAND

Werden Sie von einem Patentinhaber angegriffen, da Sie vermeintlich dessen Patent verletzen, sollten Sie den aktuellen Rechtsbestand des Schutzrechts prüfen. Folgende Stadien kann ein Patent durchlaufen:

Offenlegung
Rechercheantrag gestellt
Prüfungsantrag gestellt
Patent erteilt
Patent erloschen

PATENTSTATISTIK

Eine Patentstatistik kann unterschiedlichen Vorgaben dienen. Zum einen kann durch eine systematische Untersuchung der Patentliteratur festgestellt werden, in welchen technischen Gebieten eine technologische Entwicklung durchgeführt wird. Das Unternehmen kann daraus entnehmen, welche technischen Bereiche von der Konkurrenz vordringlich bearbeitet werden.

Außerdem kann anhand einer Patentstatistik ermittelt werden, welches Unternehmen sich als Übernahmekandidat eignet, da es offensichtlich hohes technologisches Know-How hat. Es kann auch festgestellt werden, welches Unternehmen sich im besonderen Maße als Kooperationspartner eignet.

Es ist auch interessant einen Unternehmensvergleich anhand der Patentstatistik durchzuführen, um festzustellen, in welchem Verhältnis sich die eigenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu denen der Konkurrenz befinden.
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