6 Schritte zur Markenanmeldung

Der Markenschutz stellt ein Wettbewerbsvorteil dar, da Markenprodukte bevorzugt gekauft werden.

Sie sollten daher Ihre eigene Marke anmelden. In ein paar Schritten können Sie Ihre eigene Marke anmelden.

Außerdem sollten Sie bedenken, dass die Produktpiraterie auf dem Vormarsch ist. Es werden zunehmend Fälschungen angeboten, die den guten Namen, das bedeutet die Marke des jeweiligen Unternehmens, ausnutzen.

Mit einer registrierten Marke können Sie derartigen Freibeutern den Garaus machen. Durch eine eingetragene Marke ergeben sich Unterlasssung- und Schadensersatzansprüche.

#1 WELCHE MARKE SOLL ANGEMELDET WERDEN?

Zunächst müssen Sie sich eine Markenbezeichnung überlegen. Sie sollten dabei darauf achten, dass die Marke verständlich und eingängig ist. Es sind hierbei also zunächst Marketing-Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Marke sollte Assoziationen mit dem Produkt wecken. Außerdem sollte sich der Kunde einfach an die Marke erinnern können.

Kurze und prägnante Marken sind langen Marken vorzuziehen.

Sie müssen sich insbesondere entscheiden, ob Sie eine Wortmarke, eine Bildmarke, eine Wort-/Bildmarke oder eine sonstigen Marke registrieren lassen wollen.

#2 FÜR WAS SOLL DIE MARKE ANGEMELDET WERDEN?

Außerdem ist zu bestimmen, für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke eingetragen werden soll. Bei einer Markenanmeldung sind stets die Klassen der Waren und Dienstleistungen gemäß der Nizzaklassifikation anzugeben. Es gibt insgesamt 34 Nizzaklassen.

Der Schutz, der sich durch die eingetragene Marke ergibt, umfasst dann auch nur diese Waren und Dienstleistungen der angegebenen Nizzaklassen.

Die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sollte daher mit großer Sorgfalt vorgenommen werden.

#3 IDENTITÄTSRECHERCHE

Sie sollten unbedingt eine Recherche nach älteren Marken durchführen. Benutzen Sie eine Marke, die mit einer älteren Marke verwechselt werden kann, machen Sie sich ansonsten schadensersatzpflichtig.

Zunächst sollten Sie nach identischen Marken recherchieren. Haben Sie eine Marke gefunden, die zu Ihrer Marke identisch ist und ist diese Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen eingetragen, sollten Sie prüfen, ob das ältere Recht löschungsreif ist. Falls die ältere Marke nicht löschungsreif ist, müssen Sie sich eine neue Marke überlegen.

#4 RECHERCHE NACH ÄHNLICHEN MARKEN

In einem nächsten Schritt sollten Sie nach ähnlichen Rechten recherchieren. Eine Ähnlichkeitsrecherche stellt hohe Anforderungen an die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung. Für diesen Schritt sollten Sie die Expertise eines erfahrenen Patentanwalts in Anspruch nehmen.

#5 EINREICHEN BEIM PATENTAMT

Nach der Recherche können Sie Ihre Marke beim Patentamt einreichen. Sie können vorzugsweise eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke erwerben. Die deutsche Marke können Sie beim deutschen Patentamt einreichen. Eine Unionsmarke, die Schutz für sämtliche EU-Staaten entfaltet, kann in Alicante bei der EUIPO beantragt werden.

#6 MARKENÜBERWACHUNG

Die Markenüberwachung ist essentiell. Verhindern Sie nicht, dass ähnliche Marken in das Markenregister eingetragen werden, so kommt es zu einer Markenverwässerung, die schlussendlich zum Verlust Ihrer Marke führen.

Sie sollten dauernd in regelmäßigem Turnus eine Kontrolle auf ähnliche Marken durchführen und gegen diese Widerspruch einlegen. Hierdurch vermeiden Sie teure und aufwändige Löschungsklagen.

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