Sie sollten Ihr Design in verschiedenen Ansichten (bis zu zehn) darstellen. Das Design kann insbesondere aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt sein.
Sie sollten darauf achten, dass die prägenden Merkmale des Designs gut erkennbar sind. Statt Fotos können Sie auch Zeichnungen einreichen.
Sie sollten darauf achten, dass die Darstellungen kein unnötiges Beiwerk enthält. Das Produkt mit Ihrem Design sollte am besten vor einem weißen Hintergrund dargestellt sein.
Bemaßungen oder Beschriftungen dürfen die Darstellungen nicht enthalten.
Das Patentamt prüft die Designanmeldung nur auf formale Mängel. Es wird also nur die grundsätzliche Designfähigkeit geprüft. Insbesondere wird nicht geprüft, ob das Design ältere Rechte verletzen könnte.
Es erfolgt keine Prüfung auf Neuheit und Eigenart durch das Patentamt. Bei einem Designrecht handelt es sich daher um ein ungeprüftes Recht.