- ÜBERSICHT -
Sie benötigen fix eine Geheimhaltungsvereinbarung als Vorbereitung für ein Treffen mit potentiellen Kooperationspartnern?
Hier finden Sie die einzelnen Punkte einer NDA mit einer kurzen Erläuterung
Sie haben eine geniale Idee und wollen jetzt Ihre Idee durch ein Patent schützen?
Sie wollen Ihr Patent durch die Vergabe von Lizenzen verwerten?
Geheimhaltungsvereinbarung
- Ihr Non-Disclosure Agreement (NDA) -
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Was ist eine NDA?
Eine Geheimhaltunsgvereinbarung oder auch Verschwiegenheitsvereinabrung (NDA) ist eine Vereinbarung darüber Stillschweigen über ein Projekt, eine Idee, eine Erfindung, Unterlagen, Entwicklungs- und/oder verhandlungsergebnisse zu wahren. Insbesondere ist eine NDA wichtig, falls eine Erfindung bereits mit einem Koopeationspartner besprochen werden soll, diese aber noch nicht zum Patent angemeldet wurde.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist ebenfalls empfehelnswert, wenn über eine Erfindung oder Idee in einem Meeting gesprochen werden soll, die nicht patentfähig ist. Hierdurch soll insbesondere verhindert werden, dass die Konkurrenz von der Idee erfährt und daraus taktische Schlüsse ziehen kann. Insbesondere soll verhindet werden, dass die Konkurrenz zeitgleich oder nahezu zeitgleich mit ähnlich vorteilhaften Produkten oder Dienstleistungen auf dem Markt erscheint.
Typische Vertragspunkte
In einer NDA sollten insbesondere folgende Punkte berücjsichtigt werden:
Vertragsparteien: Wer verpflichtet sich zum Stillschweigen?
Gegenstand: Über was soll Stillschweigen gewahrt werden?
Was ist nicht der Gegenstand: Was gehört nicht zu dem Teil der Besprechung oder des Meetings, der geheim bleiben soll?
Strafzahlungen: Der Vertrag sollte strafbewehrt sein. Ansonsten handelt es sich um eine bloße Absichtserklärung, die keine Bindungskraft entfalten kann.
Dauer der Geheimhaltung: Wie lange soll Stillschweigen gewahrt werden?
Vertragsgegenstand
In diesem Abschnitt können Sie beschreiben, was geplant ist und was als Produkt entstehen soll.
Es ist auch die Beziehung der Vertragsparteien zu beschreiben, handelt es sich beispielsweise um einen Auftraggeber und einen Auftragnehmer oder einen Kunden und einen Lieferanten.
Diese Punkte können bei der Auslegung und dem Verständnis der rechtlichen Situation von großer Bedeutung sein.
Erläutern Sie die Vorgeschichte. Wie kamen die Vertragsparteien zusammen und was wurde bereits besprochen oder ausgehandelt bzw. vereinbart.
Vertrauliche Informationen
In diesem Abschnitt ist genau zu spezifizieren, was als geheim gilt und auch geheim bleiben soll.
Hierbei sind alle Vertragsparteien aufgefordert, in die NDA die Unterlagen, Besprechungsergebnisse oder Forschungs- und Entwicklungserkenntnisse präzise zu formulieren, für die der NDA gelten soll.
Es erfolgt daher eine Abgrenzung des Vertragsgegenstands bezüglich der Geheimhaltungspflichten.
Es sind auch explizit die Informationen und Unterlagen zu bezeichnen, die nicht darunter fallen, über die also die Vertragsparteien frei verfügen können, ohne die NDA zu verletzen.
Was ist nicht erlaubt?
In diesem Abschnitt ist zunächst zu beschreiben, was den Vertragsparteien erlaubt ist bezüglich der geheimen Informationen. Immerhin soll beispeilsweise ein gemeinsames Projekt vorangebracht werden. Die Vertragsparteien müssen daher die geheimen Informationen in einer gewissen Weise verwenden dürfen, beispielsweise mit möglichen Lieferanten darüber reden können.
Welche Mitarbeiter der Vertragsparteien sollen die geheimen Informationen erhalten können und welche sollen davon ausgeschlossen werden?
Wie sind externe Berater, beispielsweise IT-Dienstleister, Stuerberater, Rechtsanwälte, Patentanwälte oder Wirtschaftsprüfer einzuschätzen? Was dürfen diese, was dürfen diese nicht und was sollen sie erfahren?
Falls weitere Personen von den geheimen Informationen erfahren sollen, haben diese dann eine NDA zu unterzeichnen und welche?
Pflichten
Zunächst sollte vereinbart werden, dass die Unterlagen der Gegenseite mindestens mit der Sorgfalt verwahrt werden, wie es gegenüber den eigenen Unterlagen durchgeführt wird.
Es sollte vereinbart werden, dass wenn zusätzliche Personen von den geheimzuhaltenden Unterlagen Kenntnis erlangen, dass dann diese Personen ebenfalls einen NDA zu unterschreiben haben.
Gelangen die geheimzuhaltenden Unterlagen an die Öffentlichkeit, ist der Vertragspartner sofort zu informieren. Dies gilt auch für den Fall, dass die Gefahr eines Bekanntwerdens droht.
Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe ist ein essentieller Bestandteil einer NDA. Andernfalls ist die NDA nicht sehr wirkungsvoll bzw. eigentlich sinnlos. Es handelt sich dann einfach nur um eine unverbindliche Absichtserklärung.
Die Vertragsstrafe ist natürlich immer ein Knackpunkt. Ihr Verhandlungspartner kennt natürlich noch nicht Ihre Idee und kann daher nicht abschätzen, ob es ihm das Risiko einer Vertragsstrafe wert ist. Immerhin kann sich immer mal ein "Informationsleck" ergeben. Der Vertragspartner macht einfach einen Fehler und soll dann für Ihre Erfindung mehrere Tausen Euro zahlen? Wem gefällt das schon?
Eine Vertragsstrafe wird für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes gegen die NDA fällig. Hierbei bewegt sich die Vertragsstrafe im Bereich von mehreren Tausend Euro.
Dauer der Vereinbarung
Es sollte bestimmt werden, wie lange die NDA gilt. Üblicherweise soll die NDA während der kompletten Zeitdauer der Zusammenarbeit gelten.
Es ist sinnvoll, die Dauer der Vereinbarung über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus gelten zu lassen. Eine angemessene Nachfrist sind beispielsweise 3 Monate.
Mit Ablauf der Zusammenarbeit und 3 Monate danach, sind die Vertragsparteien nicht mehr an die Bestimmungen der NDA gebunden. Insbesondere erlöschen jeweilige Rechte.
Die Dauer der Vereinbarung ist von der Wirkungsdauer zu unterscheiden.
Wirkungsdauer
Es sollte eine Bestimmung bezüglich der Wirkungsdauer getroffen werden.
Die Wirkungsdauer ist von der Vereinbarungsdauer zu unterscheiden. Die Vereinbarungsdauer bestimmt die Laufzeit der NDA mit der Bestimmung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Hierbei sollte bedacht werden, dass es üblicherweise wichtig ist, auch über die Zeit der Zusammenarbeit eine Idee geheim zu halten. Beispielsweise kann sich die Zusammenarbeit nur auf die Entwicklung der Idee beziehen. Es bleibt daher auch nach der Zeit der Entwicklungstätigkeit wichtig, dass die Idee geheim bleibt.
Die Wirkungsdauer, also die Verpflichtung zur Geheimhaltung, sollte grundsätzlich dauerhaft sein.
Schlussbestimmungen
In den Schlussbestimmungen ist festzuhalten, dass Änderungen und Ergänzungen der NDA schriftlich erfolgen müssen. Mündliche Abreden können die Bestimmungen der NDA nicht aushebeln.
Es ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand zu vereinbaren.
Außerdem sollte definiert werden, dass einzelne Bestimmungen der NDA, die für unwirksam erkannt wurden, nicht dazu führen, dass die gesamte NDA unwirksam ist.
Ferner sollen Lücken der NDA entsprechend dem Sinn und dem Geist der NDA aufgefüllt werden. Hierbei soll die Massregel sein, was die Vertragsparteien mit der NDA beabsichtigt haben.
DER WEG ZUM PATENT
- nach Themengebieten geordnet -
Macht ein Patent Sinn?
Bei einem Patent ist es nicht so wichtig, ob die zugrundeliegende Erfindung hohe wissenschaftliche Qualitätsstandards erfüllt.
Ein Patent dient vorwiegend wirtschaftlichen Zielen. Bei einem Patent sind wirtschaftliche Aspekte wie Alleinstellungsmerkmal, kostengünstige Herstellung und hoher Kundennutzen wichtige Faktoren, die für oder gegen die Anmeldung einer Erfindung zum Patent sprechen können.
Eine wissenschaftliche Glanzleistung, die zu nur wenigen abgesetzten Produkten kann, da es nur wenige Interessenten gibt, kann zu hohen Patentkosten und geringen Erlösen führen. Derartige Erfindungen zu tätigen kann ein wirtschaftliches Fiasko darstellen.
Andererseits können "kleine" Erkenntnisse, die zu einem hohen Kundenutzen oder sehr günstigen Herstellkosten bei einem Massenprodukt führen, in hohe Erlöse aufgrund von Patenten resultieren.
Ist meine Idee patentfähig?
Eine Idee ist nur patentfähig, falls es sich um eine technische Erfindung handelt. Eine patentfähige Erfindung muss daher eine technische Lehre sein, die unter Zuhilfenahme der Naturgesetze eine technische Aufgabe reproduzierbar löst.
Das Patentgesetz definiert nicht, was unter einer Erfindung mit technischem Charakter zu verstehen ist. Allerdings werden Gegenstände beschrieben, die nicht als patentfähige Erfindungen gelten sollen:
Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden,
Ästhetische Formschöpfungen: Für derartige Neuerungen ist das Designgesetz die richtige Basis für rechtlichen Schutz.
Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten: betriebswirtschaftliche Geschäftsmodelle können beispielsweise nicht patentiert werden. Organisatorische Besonderheiten sind ebenfalls vom Patentrecht ausgeschlossen.
Programme für Datenverarbeitungsanlagen: Software ist nicht patentfähig. Allerdings gilt dies nur soweit die Software keinen technischen Charakter aufweist, also keine technische Aufgabe mit technischen Mittel löst.
Was bringt mir eine Recherche
Eine Recherche dient zunächst dazu, festzustellen, wie die Chancen Ihrer Erfindung sind vom Patentamt als neu und erfinderisch anerkannt zu werden. Eine Recherche dient also vorrangig dazu, die Chancen auf eine Patenterteilung abschätzen zu können.
Ergeben sich durch die Recherche Dokumente, die nahe an Ihre Erfindung kommen, ist dies natürlich zunächst bedauerlich. Sie sollten aber auch das Positive darin sehen und Vorteile aus dieser Situation ziehen.
Zunächst ist es für Sie vorteilhaft wenn Sie sehr früh erkennen, dass Ihre Idee keine Chance auf Erteilung hat. Sie können dadurch viel Geld sparen. Kommt diese Erkennntnis erst im Erteilungsverfahren haben Sie bereits eine teure Patentanmeldung erstellen lassen und eventuell Bescheidserwiderungen bezahlen müssen.
Schauen Sie sich die Rechercheergebnisse genau an, vielleicht können Sie mit Ihrem Wissen aus der Entwicklung Ihrer Erfindung zu eleganten Lösungen kommen, die die Dokumente nicht offenbaren. In diesem Fall haben Sie auf Basis des Know-Hows Ihrer Erfindung unter Zuhilfenahme des Stands der Technik eine Erfindung geschöpft. Diese neue Erfindung könnte viel eher das Zeug zum Patent haben als Ihre erste Erfindung.
Zuerst die Erfindungsmeldung
Sie sollten als ersten Schritt, eine Erfindungsmeldung erstellen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Fixierung Ihrer Idee.
Die Erfindungsmeldung können Sie selbst als Ausgangspunkt der Erstellung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung nutzen. Engagieren Sie einen Patentanwalt, dient Ihre Erfindungsanmeldung dem Patentanwalt um einen ersten Entwurf Ihrer Patentanmeldung zu erstellen.
Eine Erfindungsmeldung beschreibt Ihre Erfindung. Es wäre sehr vorteilhaft, wenn Sie 1 bis 3 Zeichnungen erstellen können, anhand denen Sie besondere Ausführungsformen Ihrer Erfindung beschreiben können.
Eine Erfindungsmeldung sollte folgende Teile umfassen:
Allgemeines Prinzip: Beschreiben Sie das allgemeine Prinzip und die Merkmale der Erfindung, die mindestens vorhanden sein müssen, damit ihre Erfindung funktionsfähig ist. Hieraus kann der Hauptanspruch formuliert werden.
Spezielle Ausführungsformen: Besondere Ausführungsformen können Merkmale für die Unteransprüche beitragen.
Problem: Welches Problem haben Sie erkannt und wollen Sie mit Ihrer Erfindung lösen?
Aufgabe: Welche Aufgabe lösen Sie daher?
Stand der Technik: Welcher relevante Stand der Technik kennen Sie und ist bezüglich Ihrer Erfindung als Ausgangspunkt anzusehen?
Zeichnungen: Beschreiben Sie Ihre Zeichnungen. Versehen Sie dazu die Zeichnungen mit Bezugszeichen.
Schutzrechtsstrategie
Deutsche Patentanmeldung: Es ist zumeist sinnvoll zunächst eine deutsche prioritätsbegründende Patentanmeldung einzureichen. In diesem Fall hat man einen frühen Anmeldetag.
Prioritätsjahr: Innerhalb des ersten Jahres sollte eruiert werden, welche Absatzmärkte für die Erfindung wichtig sind. Während des Prioritätsjahrs können ausländische Nachanmeldungen getätigt werden, die denselben guten Zeitrang der ersten deutschen Patentanmeldung aufweisen.
Prüfungsantrag: Stellen Sie sofort mit der Anmeldung einen Prüfungsantrag. Das Patentamt recherchiert unschlagbar professionell den relevanten Stand der Technik für eine extrem günstige Gebühr. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall Ihren ersten Prüfbescheid innerhalb des Prioritätsjahrs und können so fundierter enstcheiden, ob sich Nachanmeldungen lohnen, da kein gefährlicher Stand der Technik gefunden wurde.
Nachanmeldungen: Welche nationalen Märkte sind wichtig und macht der erste Prüfbescheid Hoffnung auf eine Patenterteilung? Das sind die relevanten Fragen, die Sie sich stellen sollten, wenn es darum geht, Nachanmeldungen einzureichen.
Welche Kosten enstehen?
Sie müssen mit folgenden Kosten für die folgenden Nachanmeldungen rechnen, wobei jeweils die Amtsgebühren und Prüfungsgebühren inbegriffen sind.Hierbei wird von einer jeweiligen Laufzeit von fünf Jahren ausgegangen:
Deutsche Erstanmeldung: ca. 3500 Euro
US-Patentanmeldung: ca. 5500 Euro
JP-Patentanmeldung: ca. 7500 Euro
EP-Patentanmeldung: ca. 5500 Euro
WO-Patentanmeldung: ca. 5500 Euro