Eine Aktiengesellschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Aktionäre geben der AG Einlagen, damit diese ihre wirtschaftlichen Ziele erreichen kann. Dier Aktionäre sind mit Aktien an dem Unternehmen beteiligt.
Der große Vorteil der AG liegt darin, dass die AG sich an der Börse finanzielle Mittel beschaffen kann.
Die Gründung der AG erfolgt durch notarielle Beurkundung.
Das gesamte Kapital der AG wird in Aktien aufgeteilt und den Aktionären zugeordnet. Durch Ausgabe von Aktien kann die AG Eigenkapital erwirtschaften.
Die Satzung der AG umfasst: Firmenname, Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Grundkapital der Firma, Art und Nennbetrag der Aktien (mindestens 50.000 Euro), Form der Bekanntmachung und Anzahl der Vorstandsmitglieder.
Eine AG hat drei Organe: Aufsichtsrat, Vorstand und Hauptversammlung.
Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat hat 3 bis 21 Mitglieder. Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftstätigkeit des Vorstands.
Vorstand: Der Vorstand führt die Geschäfte des Unternehmens. Der Vorstand hat sich an die Weisungen des Aufsichtsrats zu halten.
Hauptversammlung: Die Hauptversammlung ist die Versammlung de stimmberechtigten Aktionäre. In der Hauptversammlung werden der Vorstand und der Aufsichtsrat gewählt.
- eigene Rechtspersönlichkeit
- drei Organe: Aufsichtsrat, Vorstand und Hauptversammlung
- Aufsichtsrat: kontrolliert den Vorstand
- Vorstand: führt die Geschäfte
- Hauptversammlung: bestimmt Aufsichtsrat und Vorstand
- AG kann leicht Eigenkapital durch Ausgabe von Aktien erwirtschaften